Krebsvorsorge

Im Rahmen der neuen Krebsvorsorgerichtlinien ab Januar 2020 ändert sich Folgendes für Sie:

  • Frauen von 20 bis 34 Jahren haben jährlich Anspruch auf einen Abstrich vom Gebärmutterhals, ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich mit Brustuntersuchung/Abtasten.
  • Frauen ab dem 35. Lebensjahr haben jährlich Anspruch auf eine Brustuntersuchung und Inspektion des Genitale sowie einen Abstrich des Gebärmutterhalses alle 3 Jahre (+HPV-Abstrich).

Um Untersuchungslücken zu vermeiden, empfehle ich weiterhin die jährliche Krebsvorsorge mit Abstrich des Gebärmutterhalses! Selbstverständlich führen wir diese auch in Zukunft in Ihrem Sinne durch. Durch frühzeitige Erkennung und Behandlung kann sich Gebärmutterhalskrebs relativ leicht verhindern lassen.

Regelmäßige Untersuchungen helfen, frühe Anzeichen für Krebs zu erkennen und sind daher sehr wichtig.

Wir führen Vorsorgeuntersuchungen durch zu:

  • Brustkrebs (Mammakarzinom)
  • Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom)
  • Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)
  • Gebärmutterkrebs (Uteruskarzinom, Endometriumkarzinom)
  • Scheidenkrebs (Vulva- und Vaginalkarzinom)

Zusätzlich entscheiden wir individuell, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt nötig sind. Selbstverständlich führen wir auch bei bestehenden oder durchgestandenen Krebserkrankungen regelmäßige Untersuchungen sowie Nachsorgen durch.